Vermietet wird die Ferienwohnung gemäß der Beschreibung auf der Website.
2. Mietpreis
GrundMietpreis der Wohnung zuzüglich Endreinigungspauschale siehe Website
Inklusivleistungen:
Handtuchwechsel
Bettwäschewechsel wöchentlich
Die Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Heizung und Tourismusabgabe) sind in dem Mietpreis enthalten.
3. Bezahlung
Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtpreises.
Der Restbetrag ist bei Einzug in bar zu entrichten. Eine Kaution in Höhe von 200,- € ist bei Anreise in bar zu zahlen.
Es wird empfohlen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Für den Fall, dass der Mieter die ausstehenden Beträge nicht fristgerecht zahlt, steht es dem Vermieter frei den Vertrag aus diesem Grund fristlos zu kündigen. Er kann die unter dem Punkt Vertragsrücktritt aufgezeigten Entschädigungszahlung vom Mieter verlangen.
4. Stornierung
Kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vor Anreise. Nach der Zeit der kostenfreien Stornierung, wird die geleistete Anzahlung einbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
5. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Übernachtungen
6. Nutzung
Die angemietete Unterkunft darf einzig und allein für Urlaubszwecke genutzt werden.
Wir vermieten leider nicht an Monteure.
7. Betreten der Wohnung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, die Ferienwohnung -auch in Abwesenheit des Mieters-
wegen Handtuchwechsel, Müllentsorgung und Reinigung zu betreten.
8. Vertragsänderungen
Sofern Ergänzungen oder Änderungen am Mietvertrag vorgenommen werden
müssen diese in schriftlicher Form erfolgen.
9. Nichtraucherwohnung
In der gesamten Wohnung ist das Rauchen nicht gestattet.
Bei Wahrnehmung des Rauchgeruchs durch Reinigungskräfte, entstehen zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von 100,00 €
10. Haltung von Tieren
Tierhaltung ist nicht gestattet
11. Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter die Hausordnung einzuhalten.
Diese ist in der gemieteten Unterkunft einsehbar
12. Sorgfaltspflicht
Die Mieter sind dazu angehalten die Unterkunft sowie die in der Wohnstätte vorhandenen und zur Unterkunft gehörenden Gegenstände umsichtig zu behandeln.
Außerdem ist das Mietobjekt direkt nach Ankunft auf Gebrauchsfähigkeit hin zu überprüfen.
Mit diesem Mietvertrag verpflichten sich die Mieter dem Vermieter eventuell festgestellte Mängel sofort mitzuteilen, damit diese behoben werden können. Teilen die Mieter ihre Beanstandungen dem Vermieter nicht sofort nach Entdeckung mit, so ist eine Mietminderung bezüglich dieser Beanstandung im Nachhinein nicht mehr möglich.
Ist der Vermieter persönlich nicht zu erreichen, so ist ihm die Beanstandung auf anderen Kommunikationswegen zukommen lassen.
Ebenso sind die Mieter dazu angehalten, verursachte Schäden dem Vermieter ebenfalls unverzüglich unter Telefonnummer 0471 76614mitzuteilen und diese gegebenenfalls selbst zu ersetzen.
13. Vertragsrücktritt seitens des Mieters
Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag
zurücktreten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung.
Bei Rücktritt entfällt die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. (siehe Punkt 4)
Aus diesem Grund wird zum Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung angeraten.
14. Vertragsrücktritt seitens des Vermieters
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Vertragsverhältnis aufgrund von unzumutbaren Vorkommnissen dermaßen beeinträchtigt ist, dass eine Fortführung des Vertragsverhältnisses ihm nicht zumutbar ist. Dieser Vertragsrücktritt kann sowohl vor Beginn der Vermietung als auch während dieser erfolgen. Das Recht zur fristlosen oder außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf den entgangenen Gewinn sowie bereits getätigte Aufwendungen.
15. Vertragsrücktritt aufgrund von höherer Gewalt
Beiden Vertragsparteien steht es im Falle einer höheren Gewalt frei, vom Vertrag
zurückzutreten. Die höhere Gewalt umfasst hierbei nicht vorhersehbare Dinge, die die
Vertragserfüllung für eine der beiden Seiten nahezu unmöglich macht, beträchtlich behindert oder gar Vertragspartner in Gefahr bringt.
In diesen Fällen der höheren Gewalt sind beide Parteien von Ihren vertraglichen
Verpflichtungen befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesen Fällen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Vertragspartei, die sich auf das Vorliegen der höheren Gewalt beruft hat diese
nachzuweisen und sofort der anderen Vertragspartei anzuzeigen
16. Haftung
Der Vermieter garantiert, dass die Angaben über seine Unterkunft in den Prospekten, auf seiner Internetseite, in Werbeanzeigen etc. der Wahrheit entsprechend dargestellt sind. Alle Leistungen, die er anbietet, muss er auch erbringen. Der Vermieter kann für Schäden, welche aus illegalen Handlungen entstanden sind, nur haftbar gemacht werden, sofern eine Pflichtverletzung vorliegt.
Im Fall einer höheren Gewalt kann der Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
17. Kaution
Eine Kaution dient als Sicherheit für die in der Unterkunft befindlichen Gegenstände.
Die Rückerstattung der Kaution, sofern die Unterkunft mängelfrei ist, erfolgt zum Auszug per Barzahlung.
18. Rechtswahl
Angewendet wird das deutsche Recht.
19. Salvatorische Klausel
Sind Regelungen dieses Vertrages unwirksam, so bleiben die übrigen Vertragsteile von der Unwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Regelung ist vertragskonform und dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung nahekommend auszulegen.
20. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bremerhaven
Die Vertragsinhalte sind Grundlage dieses Mietvertrages und dem Mieter, der diese akzeptiert, bei Vertragsabschluss bekannt.